Reparaturbonus – Geräte-Retter-Prämie für Laptop- & Elektronikreparaturen
Die Geräte-Retter-Prämie (ehemals Reparaturbonus) unterstützt in Österreich die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Viele Nutzer kennen die Förderung weiterhin unter dem Begriff Reparaturbonus.
Gefördert werden bis zu 50 % der Reparaturkosten – ideal auch für Laptop-, PC- und Elektronikreparaturen, sofern eine Reparatur technisch sinnvoll ist.
Ziel ist es, funktionstüchtige Geräte länger zu nutzen, Ressourcen zu schonen und unnötigen Elektroschrott zu vermeiden.
Wie hoch ist der Reparaturbonus?
Gefördert werden (Stand Jänner 2026) bei Laptop-, PC- und Elektronikreparaturen:
- 50 % der förderfähigen Reparaturkosten
- max. 130 € für Reparatur, Service oder Wartung
- max. 30 € für einen Kostenvoranschlag
Laprep & Reparaturbonus
Laprep ist ein registrierter Reparaturbetrieb für den Reparaturbonus (Geräte-Retter-Prämie).
Die Abwicklung förderfähiger Reparaturen erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien.
Der Standort befindet sich in St. Oswald bei Freistadt (Oberösterreich).
Reparaturen sind auch per Versand aus ganz Österreich möglich.

Welche Reparaturen sind mit dem Reparaturbonus förderfähig?
Der Reparaturbonus gilt unter anderem für Laptop- und PC-Reparaturen sowie Elektronikreparaturen, sofern eine Reparatur technisch sinnvoll ist und das Gerät auf der Geräteliste geführt wird.
Ob eine Reparatur förderfähig ist, hängt vom Gerät, dem Fehlerbild und den aktuellen Förderbedingungen ab.
Die Entscheidung über die Förderfähigkeit trifft nicht der Reparaturbetrieb, sondern erfolgt im Rahmen der Förderabwicklung.
Gefördert wird (Stand Jänner 2026) die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind.
Eine Liste der Geräte finden Sie hier.
Ablauf der Laptop- & Elektronikreparatur mit Reparaturbonus
Die Abwicklung des Reparaturbonus erfolgt gemäß den Vorgaben der Geräte-Retter-Prämie. Ich unterstütze dich bei der Einlösung, die Förderung selbst wird von der zuständigen Stelle ausbezahlt.
1. Beantragung des Geräte-Retter-Bons
Der Geräte-Retter-Bon wird vorab online beantragt.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhältst du den Bon digital und bringst ihn zur Reparatur mit bzw. sendest ihn vorab mit.2. Einlösen des Geräte-Retter-Bons nach erfolgter Reparatur
Nach Abschluss der Reparatur wird der Geräte-Retter-Bon gemeinsam mit der Rechnung erfasst und eingereicht.
Voraussetzung ist, dass die Reparatur den Förderkriterien entspricht.3. Bezahlung der Rechnung
Die Rechnung wird zunächst vollständig bezahlt.
Dies ist Voraussetzung für die anschließende Auszahlung der Förderung.4. Überweisung der Förderung durch die KPC
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Förderbetrag von der KPC direkt auf dein Konto überwiesen.
Die Auszahlung erfolgt unabhängig von Laprep.
Wichtige Hinweise
- Nicht jede Reparatur ist automatisch förderfähig
- Ob ein Gerät förderfähig ist, richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der Geräte-Retter-Prämie.
- Die Reparatur erfolgt unabhängig von der Förderung fachgerecht und transparent.
- Die Entscheidung über die Förderfähigkeit und Auszahlung trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle – nicht der Reparaturbetrieb.
Warum reparieren statt neu kaufen?
Viele Defekte lassen sich gezielt beheben, ohne komplette Baugruppen zu tauschen oder Geräte zu ersetzen.
Reparaturen sind oft günstiger als ein Neukauf, verlängern die Lebensdauer des Geräts und schonen Ressourcen.
